Wie kann ich in Kroatien heiraten?

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, gibt es einiges zu beachten. Schließlich sollte Ihre Ehe auch in Ihrem Heimatland gültig sein. Grundsätzlich können Sie Ihr Eheversprechen in jedem kroatischen Standesamt ablegen, auch wenn Sie in einem anderen Land wohnen. Allerdings müssen Sie Ihre Heiratsabsicht persönlich erklären. Telefonisch, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ist dies leider nicht möglich. Das ist aber immerhin ein guter Grund, Kroatien vor der Hochzeit zu besuchen.

Um als ausländischer Staatsbürger in Kroatien heiraten zu können, benötigen Sie außerdem einige Dokumente.

Zunächst benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine Ehefähigkeitsbescheinigung, wenn Sie nicht in Kroatien wohnen. Je nach Herkunftsland können diese Urkunden in der Regel entweder von Ihrem örtlichen Standesamt oder von der Botschaft bzw. dem Konsulat Ihres Landes in Kroatien ausgestellt werden.

Sie benötigen außerdem internationale Geburtsurkunden, die nicht älter als drei Monate sein dürfen.
Bitte vergessen Sie auch nicht Ihre Identitätsnachweise (Reisepässe oder Personalausweise, wenn Sie aus einem EU-/EWR-Land kommen). Diese müssen am Tag der Hochzeit noch mindestens sechs Monate gültig sein, wenn Sie in Kroatien heiraten möchten. Sie benötigen außerdem beglaubigte Kopien dieser Dokumente.

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, benötigen Sie zusätzlich das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde Ihres früheren Ehepartners sowie Ihre vorherige Heiratsurkunde.
Bitte klären Sie mit den kroatischen Behörden ab, ob weitere Dokumente benötigt werden, da dies von Ihrem Herkunftsland und den jeweiligen Gerichtsbarkeiten in Kroatien abhängen kann. Alle Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie (mit Apostille) vorliegen und von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer ins Kroatische übersetzt sein. Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente vorlegen, steht Ihrer Hochzeit in Kroatien nichts mehr im Wege.

Wichtige Informationen zur Hochzeitsanmeldung:
Wenn Sie in Kroatien heiraten, gibt es keine Anmeldefrist. Sie können den Hochzeitstermin jedoch maximal 45 Tage im Voraus festlegen. Nach der Anmeldung muss die Hochzeit innerhalb von drei Monaten stattfinden. Andernfalls verliert Ihr Ehefähigkeitszeugnis oder Ihre Ehefähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit.
Für Paare, die in Kroatien heiraten möchten, gibt es keine Mindestaufenthaltsdauer. Das bedeutet, dass Sie theoretisch am Hochzeitstag anreisen und noch am selben Abend in die Flitterwochen aufbrechen können.

 

Bitte beachten Sie: Die Hochzeitsplanung in Kroatien dauert in der Regel länger als 45 Tage. Deshalb beginnen wir frühzeitig mit der Planung.
Wir suchen beispielsweise die Locations, legen das Rahmenprogramm fest und vermitteln Ihnen die passenden Dienstleister. Gerne kümmern wir uns auch um Ihre Termine und deren Einhaltung – auch bei Behörden. Dafür stehen wir während der gesamten Vorbereitungszeit mit Ihnen in Kontakt. So können Sie sich ganz auf Ihre Ideen und Wünsche für Ihre Hochzeit an der Adria konzentrieren.

Jetzt anfragen